Heute findet die Anhörung des Petitionsausschusses zur Petition von Franziska Heine gegen Internetsperren statt. Gleichzeitig wurde heute das betreffende Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, womit das Gesetz morgen in Kraft tritt. Es soll zwar per Nichtanwendungserlass nicht genutzt werden, die Infrastruktur und der rechtliche Rahmen für Sperrungen wäre aber vorhanden. Ein Aufhebungsgesetz ist daher dringend notwendig.
Ergänzung: Netzpolitik hat einen ausführlichen Bericht über die Anhörung.
weitere Ergänzung: Am Donnerstag wird erstmals über die Vorschläge der Opposition für Aufhebungsgesetze im Bundestag diskutiert (TOP 10). Der AK Zensur fordert eine parteiübergreifende Initiative zur Aufhebung des Sperrgesetzes. Und die Zeit hat einen lesenswerten Kommentar zur Diskussion.
Vor einigen Tagen fragte ich noch, wie es mit dem Internetsperrgesetz weitergeht. Der vorerst nächste war nun die Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler, womit das Gesetz in Kraft tritt. Aber es soll ja laut Koalitionsvertrag nicht umgesetzt werden, was allerdings aus demokratischer Sicht bedenklich ist: Immerhin wurde das Gesetz gültig durch den Bundestag beschlossen. Daher muss das Gesetz schleunigst aufgehoben werden, die Opposition ist ja bereits mit entsprechenden Vorschlägen in die Offensive gegangen. Am Montag wird sich der Petitionsausschuss mit der Frage beschäftigen. Und wer glaubt, das alles sei kein Problem, immerhin habe die Koalition beschlossen das Gesetz nicht umzusetzen, dem lege ich nochmal den Artikel von Ralf Bendrath ans Herz.
Nachtrag: Nach der Unterzeichnung des Sperrgesetzes kündigte der AK Zensur eine Verfassungsbeschwerde an. Zudem fand eine Spontandemo statt, auf die sofortige Aufhebung des Gesetzes gefordert wurde.
Bekanntlich hatte Horst Köhler die Unterschrift unter das umstrittene Gesetz für Netzsperren gegen Kinderpornographie verschoben und zuerst um weitere Informationen der Regierung gebeten. Damit war das Gesetz erstmal nicht in Kraft getreten. Die neue Koalition wollte per Koalitionsvertrag das Gesetz erstmal nicht umsetzen, indem sie keine Sperrlisten an Provider herausgeben wollte. Vom Rechtsstandpunkt aus war das kritisch, Köhlers Unterschriftsverweigerung half da aus der Klemme.
Nun hat die Regierung die vom Bundespräsidenten geforderten Informationen geschickt. Laut Spiegel heißt es in dem Schreiben an den Bundespräsidenten: „Die gegenwärtige Bundesregierung beabsichtigt eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet“. Die Koalition möchte also ein neues anderes Gesetz. Ob ein solches Gesetz notwendig ist ist fraglich, denn auch nach der bisherigen Gesetzeslage lassen sich kinderpornographische Inhalte effektiv aus dem Netz entfernen, wie diese vor wenigen Tagen veröffentlichte Statistik der Internet-Beschwerdestelle zeigt. Laut dem Bericht reagieren die Provider sehr schnell und entfernen die Inhalte prompt.
Ganz klar ist damit auch nicht, was mit dem bereits beschlossenen Gesetz passiert. Die sauberste Lösung wäre eine parlamentarische Aufhebung des alten Gesetzes. Nach der Linken haben nun auch die Grünen einen Entwurf zur Aufhebung des Netzsperrengesetzes vorgelegt.
Hier besteht auch für die FDP die klare Chance, ihre Wahlversprechen für mehr Bürgerrechte einzulösen. Sie könnte den Vorstößen aus der Opposition zustimmen oder aus der Regierung heraus einen eigenen Vorschlag zur Aufhebung des Gesetzes vorlegen. Dies sollte auch möglichst schnell geschehen und nicht mit der Ausformulierung eines neuen Sperrgesetzes verknüpft werden. Denn wenn Horst Köhler das Gesetz unterschreibt könnte die Zensurinfrastruktur trotz anderslautender Absichtserklärungen doch recht schnell aktivieren lassen, wie auch Ralf Bendrath befürchtet.
Das Thema wird definitiv noch weiter in der Diskussion bleiben, denn am 22.Februar beschäftigt sich der Petitionsausschuss mit der Frage.
Wie Netzpolitik berichtet, legt die Linke einen Gesetzentwurf vor, mit dem das Gesetz zu Internetsperren aufgehoben werden soll. Zur Erinnerung: Das Gesetz zu Einführung von Sperrlisten für Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten wurde kurz vor der Bundestagswahl beschlossen. Die neue Koalition mit Sperrgesetz-Gegner FDP hat beschlossen, das Gesetz nicht anzuwenden, sondern stattdessen verstärkt entsprechende Inhalte zu löschen. Bundespräsident Köhler hat die Unterschrift unter das Gesetz vorerst verweigert, womit es erstmal nicht in Kraft tritt. Aber es gibt noch keinen Beschluss, das Gesetz wieder abzuschaffen.
Mit der Linken hat nun die erste Oppositionspartei einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes vorgelegt. Vermutlich werden SPD und Grüne folgen. Dies ist natürlich sehr erfreulich. Am 22. Februar wird die E-Petition gegen Internetsperren vor dem Petitionsausschuss behandelt. Wie es aussieht wird bereits parallel an der Aufhebung gearbeitet. Jetzt kommt es stark auf die FDP und die SPD an. Die SPD hat als Koalitionär noch für das Gesetz gestimmt. Werden die Abgeordneten wenige Monate später die Aufhebung dieses Gesetzes beschließen? Die FDP war gegen das Gesetz. Aber wird sie einem Vorschlag der Opposition zustimmen? Oder wird sie ihren Koalitionspartner zu einem eigenen Gesetzesentwurf überreden können?
Die nächsten Monate werden sehr spannend in Sachen Internetzensur und wir werden bald mehr über die Positionen der einzelnen Parteien. Ob sie alle aber offen agieren, bevor die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen vorüber ist, ist eine andere Frage.
Um mal hier die Nachrichten abzuarbeiten, die während der Feiertage aufgelaufen sind: Am 22. Februar will der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die E-Petition gegen Internetsperren beraten. Aufgrund der 134.015 Mitzeichner darf die Petentin Franziska Heine vor dem Ausschuss ihren Standpunkt darlegen.
Derzeit sieht es ja eher schlecht für das Gesetz für Netzsperren aus, aber immerhin ist es ein beschlossenes Gesetz, und bevor dieses nicht vom Parlament wieder abgeschafft wird bleibt die Gefahr einer Einführung bestehen.
Ich habe ja von der E-Petition für Open-Access berichtet. Diese hat recht guten Zuspruch, bis jetzt wurde sie von mehr als 7500 Bürgern mitgezeichnet. Weitere Mitzeichner sind natürlich erwünscht.
Wie Golem berichtet wird die Petition durch das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ unterstützt.
Eine weitere E-Petition fordert die Abschaltung aller Atomkraftwerke bis 2021. Dabei sei an dieser Stelle an die ältere E-Petition zur Abschaffung von Atomkraftsubventionen erinnert.
Noch mehr E-Petitionen. Diesmal wird der Bundestag dazu aufgerufen, 15% des BIP in die Bildung zu investieren. In diesem Blogbeitrag wird eine nähere Erklärung und Begründung für diesen Vorstoß geliefert.
15% sind eine Menge, ich persönlich wäre schon froh über die von manchen Parteien versprochenen 10%. Vorerst bleibt dies jedoch angesichts der Haushaltslage ein Traum.
Ähnlich negativ sieht das Telepolis, der Autor Thorsten Stegemann vermutet, dass Bildung in den nächsten Jahren keine politische Priorität haben wird. Und dies obwohl eine Verbesserung der Bildungssituation dringend notwendig wäre.
Ich habe ja kürzlich auf eine aktuelle E-Petition zur Abschaffung von Subventionen für die Stromerzeugung aus Kernenergie hingewiesen. (Ihr könnt übrigens noch immer mitzeichnen!) Ein Blog-Beitrag von Jan Schejbal schlüsselt die Kosten der Atomkraft etwas genauer auf und weist auf Risiken hin.
Im übrigen gibt es ein neues Blog namens Anti Atom News. Mal sehen wie es sich entwickelt.