Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Allerdings hat das Gericht die Speicherung von Daten nicht grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt – nur die konkrete Umsetzung war für den starken Grundrechtseingriff nicht angemessen.
Interessant werden jetzt zwei Dinge: Zum einen könnte die EU die Richtlinie neu bewerten – zumindest wurde von Viviane Reding ein Überdenken der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Ob dies tatsächlich passiert und ob eine neue Diskussion zu einer neuen Richtlinie führt ist fraglich.
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die Möglichkeit offengelassen, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu beschließen. Wie ein solches Gesetz unter Beteiligung der FDP aussehen könnte wird sicherlich in Zukunft eine spannende Frage sein.
CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hatte das Gesetz mit folgenden Worten verteidigt:
Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff.Wir werden daher in der nächsten Zeit beobachten müssen, ob das Land im Terrorismus und in Kriminalität versinkt.
Update: Der AK Vorrat fordert jetzt die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa.

Bitkom Kommentar für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung:
http://www.blogspan.net/6753-bitkom-begrust-entscheidung-des-verfassungsgerichts.html
Endlich!